Allgemeine Geschäftsbedingungen für touristische Leistungen der T.r.u.e. America GmbH

Liebe Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter T.r.u.e. America GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Christin Stellwagen und Tamara V. Tömmers, Hauptstr. 68. 67126 Hochdorf-Assenheim, zu Stande kommenden
Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen der §§ 651 a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten jedoch nicht für vermittelte Einzelleistungen sowie die Vermittlung verbundener Reiseleistungen gemäß § 651 w BGB. Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem Reiseveranstalter T.r.u.e. America GmbH (nachfolgend TRUE genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages.

1 Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TRUE den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Grundlage dieses Angebotes sind die Reisebeschreibung und die ergänzenden Informationen von TRUE für die jeweilige Reise.
1.2
Internetausschreibungen und Orts- bzw. Hotelprospekte, die nicht von TRUE herausgegeben werden, sind für TRUE und deren Leistungspflicht nicht verbindlich soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von TRUE gemacht wurden.
1.3
Die Buchung kann schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Der Kunde erhält dann schnellstmöglich die Reisebestätigung von TRUE. Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das TRUE für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, sofern TRUE auf die Änderung hingewiesen hat und diesbezüglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist TRUE gegenüber der Annahme ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erklärt.
1.4
Die Reisebestätigung/Rechnung sowie der Sicherungsschein und sämtliche Reisedokumente werden per E-Mail an die in der Buchung hinterlegte E-Mailadresse versandt. Die vertragsbezogene Kommunikation findet in der Regel per E-Mail, in unverschlüsselter Form statt, der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Über Änderungen der E-Mailadresse hat der Kunde TRUE unverzüglich zu informieren und der Kunde ist verantwortlich für die regelmäßige Überwachung seines E-Mail-Postfaches.
1.5
Bei altersabhängigen Preisermäßigungen, wie z.B. Kinderermäßigung oder Kostenfreiheit von Kleinkindern ist das Alter des Kindes beim vertraglich vereinbarten Reiserückkehrdatum ausschlaggebend.
1.6
TRUE weist darauf hin, dass bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651 a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Telefonanrufe, Teledienstleistungen, Telefaxe, E-Mails, SMS) kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht, sondern die besonderen reiserechtlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bestehen.

2 Zahlungsbedingungen

2.1
Zur Absicherung der Kundengelder hat TRUE eine Insolvenzversicherung bei der R&V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Den Sicherungsschein erhält der Kunde mit den Unterlagen zur Reisebestätigung. Zahlungen auf den Reispreis vor der Reise sind daher nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten.
2.2
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins wird innerhalb von einer Woche die Anzahlung von 20% des Gesamtpreises, für Flugpauschalreisen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 50,00 € pro Person, fällig. Sofern die im jeweiligen Angebot
enthaltenen Flüge oder Übernachtungsleistungen seitens der Leistungsträger von TRUE diesem gegenüber sofort zur Zahlung fällig werden oder ein Flugticket sofort nach bestätigter Buchung ausgestellt werden muss, behält sich TRUE das Recht vor, eine höhere Anzahlung in Rechnung zu stellen. Hierüber wird der Kunde von TRUE vor Buchungsabschluss in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB und in der Reisebestätigung in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB vorgeschriebenen Weise informiert.
2.3
Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen sind Einzelleistungen, für die keine Aushändigung eines Sicherungsscheines erfolgt. Der genaue Anzahlungsbetrag wird auf der Rechnung ausgewiesen.
2.4
Die Restzahlung abzüglich der geleisteten Anzahlung wird spätestens nach 30 Tagen vor Reiseantritt ohne erneute Aufforderung fällig. Bei Nur-Flug Buchungen wird der vollständige Reisepreis sofort fällig. Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach
Rechnungsstellung vollständig und sofort zahlbar.
2.5
Der Reisepreis kann per Überweisung oder per Kreditkarte auf das von TRUE genannte Bankkonto überwiesen werden. Es ist zu beachten, dass zusätzliche Kosten, welche je nach Bankinstitut oder Zahlungsmittel anfallen können, welche nicht im Reisepreis enthalten sind und von der Bank des Kunden erhoben werden können.
2.6
Liegen zwischen Rechnungsdatum und Reiseantritt weniger als 30 Tage, wird der Gesamtreisepreis mit Erhalt der Bestätigung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Abreisedatum weniger als 14 Tage liegen, ist die Zahlung des Gesamtpreises durch Überweisung
(Nachweis) und mit Kreditkarte möglich.
2.7
Sollte der Kunde die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leisten, ist TRUE berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 8.3 ff. geregelten Stornierungskosten zu belasten.
TRUE ist berechtigt, für die durch eine Mahnung entstandenen weiteren Bearbeitungskosten, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,00 € zu berechnen.
2.8
Nach vollständig erhaltener Zahlung bekommt der Kunde die Reiseunterlagen per E-Mail übersandt. Nach Rücksprache mit TRUE können die Reiseunterlagen auch per Post zugestellt werden. Sollten die Reiseunterlagen dem Kunden wider Erwarten nicht bis spätestens vierzehn Tage vor Reiseantritt zugegangen bzw. abgeholt worden sein, hat sich dieser unverzüglich mit TRUE in Verbindung zu setzen.

3 Leistungs- und Preisänderungen

3.1
Die von TRUE vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich aus dem abgeschlossenen Reisevertrag, den Inhalten der Leistungsbeschreibungen sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung /Rechnung. Beginn und Ende der Reise entsprechen den in der Reisebestätigung erfassten Abreise – und Ankunftsterminen.
3.2
Sollte auf Wunsch des Kunden oder eines anderen Teilnehmers der Reise eine Änderung bzgl. des Reiseziels, des Reisetermins, der Beförderungsart oder der Unterkunft vorgenommen werden, ist TRUE berechtigt pro Reiseteilnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € zu berechnen. Ergeben sich durch die Umbuchung höhere Reisepreise, so ist die Differenz von den Reiseteilnehmern zu begleichen.
3.3
TRUE behält sich vor, Änderungen oder Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Reiseleistungen vorzunehmen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben von TRUE herbeigeführt wurden und deren Umfang nicht so
erheblich ist, dass der Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigt wird. Der Kunde wird von TRUE unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund über eine solche zulässige Änderung informiert.
3.4
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TRUE in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde wird von TRUE unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund über eine solche zulässige Änderung informiert. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von TRUE geltend zu machen. Wenn der Kunde gegenüber TRUE nicht oder nicht innerhalb einer von TRUE gesetzten angemessenen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde an hervorgehobener Stelle ausdrücklich hinzuweisen.
3.5
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger
Beschaffenheit, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern. Sofern TRUE bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4 Umbuchungen und Vertragsübertragung

4.1
Eine Änderung des Fluges, Reisetermins, Ab-/Ankunftsortes, der Unterkunft, des Reiseziels und der Verpflegungsleistung, der Beförderungsart oder der Schreibweise des Namens sowie ähnliche Leistungen stellen eine Umbuchung der von TRUE bereits bestätigten Reise dar. Nach Vertragsabschluss besteht für den Kunden kein Anspruch auf eine Umbuchung.
4.2
Falls auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vorgenommen wird, kann TRUE eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,00€ pro Kunde zzgl. der Mehrkosten und Aufpreise der Leistungsträger erheben. Umbuchungswünsche, welche 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können nur nach Rücktritt des ursprünglichen Reisevertrags zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Sollte die ursprüngliche Reise einen Linienflug beinhalten, ist eine Umbuchung nicht möglich.
4.3
Gemäß § 651e BGB kann der Kunde bis zum Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter anstatt seiner die Rechte aus dem Reisevertrag antritt (Vertragsübertragung). TRUE kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser nicht den besonderen Reiseerfordernissen genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die Vertragsübertragung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € pro Person fällig. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, ist TRUE berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, min. jedoch 50,00 € pro Person. Aufgrund von Tarifbestimmungen vieler Fluggesellschaften ist es möglich, dass durch den Wechsel der Person des Reisenden Stornierungskosten für den Flug in Höhe von 100% entstehen.

5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die TRUE ihm ordnungsgemäß angeboten hat, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. TRUE wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, sofern es sich nicht um unerhebliche Leistungen handelt und/oder gesetzliche oder behördliche Regelungen nicht entgegenstehen. TRUE empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung.

6 Reiseversicherungen

TRUE empfiehlt eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Diese Versicherungen sind im Reisepreis nicht eingeschlossen.

7 Rücktritt und Kündigung durch TRUE

7.1
TRUE kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig (u.a. wegen nicht rechtzeitigem Zahlungseingang, mangels Kontodeckung oder aufgrund Widerspruchs) verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält TRUE den Anspruch auf den Reisepreis und kann vom Kunden Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

8 Rücktritt durch den Kunden

8.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TRUE unter der vorstehend angegebenen Kontaktdaten schriftlich zu erklären.
8.2
Beim Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise, verliert TRUE den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann TRUE, eine angemessene Entschädigung, für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis
verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von TRUE zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
8.3
TRUE hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
8.3.1
Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug, Mietwagenreisen und Hotelbuchungen
bis zum 31.Tag vor Reiseantritt 20%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35%
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 8. Tag vor Reisebeginn 75%
am Abreisetag/bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises
8.3.2
Ausnahme von der Standardregelung bei: Transatlantikflügen, Interkontinentalflügen und innerstaatlichen Flügen
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden ihnen jeweils im Angebot mitgeteilt.
8.3.3 Schiffsreisen
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung im Angebot. Falls Ihnen keine gesonderten Stornobedingungen mitgeteilt werden, gelten die oben für Pauschalarrangements genannten Stornierungsbedingungen.
8.3.4
Sonstige Leistungen
Bei Eintrittskarten für Veranstaltungen, Musicals, Konzerten usw. ist die Rücknahme bzw. ein Umtausch grundsätzlich nicht möglich.
8.3.5
Nur-Flug-Buchungen
Ab dem Buchungstag bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtanreise werden 100% des Reisepreises fällig. Die Fluggesellschaften gewähren bei den gebuchten Flugtarifen häufig keine Stornierungsmöglichkeit. Wenn durch die Fluggesellschaft Erstattungen erfolgen, werden diese abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € an den Kunden weitergegeben.
8.4
TRUE behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit TRUE nachweist, dass höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TRUE verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
8.5
Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind. Hierzu ist auf die abweichenden Angaben auf der Bestätigung oder Rechnung zu achten.
8.6 Dem Kunden bleibt es unbenommen TRUE nachzuweisen, dass TRUE kein oder ein niedriger Schaden entstand, als die von TRUE geforderte Pauschale.

9 Reisemängel, Abhilfe, Minderung und Kündigung durch den Reisegast

9.1
TRUE ist verpflichtet, dem Kunden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Kunde verpflichtet, einen Reisemangel TRUE gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Kunde seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von TRUE vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von TRUE vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Kunde die aufgetretenen Mängel TRUE direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhandenen Vertreters von TRUE nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von TRUE für eine Reisemängelanzeige sind den Reiseunterlagen zu entnehmen. Der Vertreter von TRUE ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Soweit TRUE infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
9.2
Der Kunde kann den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs.2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn TRUE eine vom Kunden bestimmte Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schaffen.
9.3
Bei Gepäckverlust oder bei einem Gepäckschaden während der Flugreise hat der Kunde unverzüglich eine Schadenanzeige (P.I.R) am Flughafen des Ankunftsorts bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu erstatten. Laut der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die
Schadenanzeige/Schadensmeldung in der Regel Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen. Die Schadensanzeige muss bei Gepäckbeschädigungen binnen 7 Tagen und bei Verspätung binnen 21 Tagen ab Aushändigung erfolgen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Bargeld im aufgegebenen Gepäck übernimmt TRUE keine Haftung. Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit dem Reisegepäck nach dem „Montrealer Übereinkommen“ bleiben hiervon unberührt.

10 Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und Flugzeiten

10.1
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet TRUE, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist TRUE verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald TRUE weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss TRUE den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss TRUE den Kunden über den Wechsel informieren. TRUE muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. „Black List“) kann auf folgender Internetseite abgerufen werden.
10.2
TRUE teilt dem Kunden rechtzeitig vor Beginn der Reise noch nachträglich festgelegte Reisemerkmale, insbesondere über Abflug – und Ankunftszeiten die Details mit.
10.3
Kinder unter 2 Jahren haben im Flugzeug keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und können nur in Begleitung einer mitreisenden erwachsenen Person pro Kind befördert werden.
10.4
Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an die jeweiligen ausführenden Luftfahrunternehmen (die Fluggesellschaft) zu richten.

11 Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände

11.1
Trotz der Regelung unter Ziffer 7 und der Bestimmungen des § 651 h Abs. 1 und Abs.2 BGB kann der Kunde, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein, von dem Reisevertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidliche, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung des Kunden an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Das gleiche Recht steht TRUE vor Reisebeginn zu.
11.2
TRUE übernimmt aufgrund unvermeidbarer oder außergewöhnlicher Umstände die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Kunden für maximal 3 Nächte, falls die Beförderung des Kunden an den Ort der Abreise oder an einen anderen vertraglich vereinbarten Ort nicht möglich ist. TRUE wird sich
darum bemühen die Beherbergung in einem gleichen Standard anzubieten. TRUE wird sich nicht auf die Begrenzung des Zeitraums auf höchstens 3 Nächte berufen, wenn der Leistungserbringer nach unmittelbar anwendbaren Regelungen der Europäischen Union dem Kunden die Beherbergung für einen längeren Zeitraum anzubieten oder die Kosten hierfür zu tragen hat.
11.3
Als Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände werden Situationen bezeichnet, welche nicht in der Kontrolle des Kunden und des Reiseveranstalters unterliegen, und die Folgen sich auch nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle Vorkehrungen getroffen worden wären. Zur Beurteilung, ob unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, helfen die Äußerungen des Auswärtigen Amtes. Formelle Warnungen sind ein wichtiges Indiz, aber keine Voraussetzung für das Rücktrittsrecht. Die erhebliche Beeinträchtigung der Reise hängt von der Lage vor Ort ab, den Gegebenheiten am Reiseziel.
11.4
Sollten aufgrund von behördlichen Reiseverboten oder Quarantäneverordnungen wegen COVID-19 oder anderen, von der WHO benannten, Pandemien die Einreise nicht erlaubt sein, so kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
11.5
Wenn eine geplante Reise aufgrund von außergewöhnlichen Umständen dazu führen würde, dass diese nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden könnte, kann auch TRUE als Reiseveranstalter vor Reisebeginn zurücktreten. TRUE verpflichtet sich nach Kenntnis der Hintergründe den Rücktritt unverzüglich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt vom Reisevertrag aus den vorgenannten Gründen, so muss der Reisepreis ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen erstattet werden.

12 Haftung

12.1
Die vertragliche Haftung von TRUE für Schäden, welche nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch TRUE gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
12.2.
TRUE haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Musicalaufführungen, Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von TRUE sind. TRUE haftet jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens TRUE ursächlich waren.
12.3
TRUE haftet nicht für Leistungen, die durch den Kunden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von TRUE oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.
12.4
TRUE haftet nicht für Buchungsfehler, die dem Kunden zuzurechnen sind oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückgehen.
12.5
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die rechtzeitige Anreise zu seinem Beförderungsmittel. Bei Flugreisen muss sich der Kunde mindestens 2 Stunden vor mitgeteilter Abflugzeit am Flughafen einfinden. Mögliche Verzögerungen bei der Anreise (z.B. Stau, Zugausfälle oder -verspätungen etc.) sind vom Kunden zu berücksichtigen.

13 Pass-, Visa-, Zoll-, und Gesundheitsbestimmungen

13.1
Der Kunde wird von TRUE vor Reiseantritt auf Pass- und Visumsvorschriften sowie Gesundheitsvorschriften des gebuchten Reiselandes hingewiesen, wobei sich diese Verpflichtung für Staatsangehörige eines Staates der EU ergibt. Für Mitglieder anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Es wird dabei davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und evtl. Mitreisender vorliegen.
13.2
Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, und erforderlichen Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn TRUE den Kunden schuldhaft nicht, falsch oder unzureichend informiert hat.
13.3
TRUE haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde TRUE mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass TRUE eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
13.4
Der Kunde ist dazu verpflichtet sich selbst rechtzeitig über die Maßnahmen zum Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxe zu informieren; ggf. ist zu möglichen Gesundheitsrisiken ärztlicher Rat einzuholen. Falls die Reise aufgrund von fehlenden persönlichen Voraussetzungen aus gesundheitlicher Sicht nicht angetreten werden kann, so ist der Kunde hierfür verantwortlich. (z.B. fehlende Impfung).
13.5
TRUE empfiehlt deutschen Staatsangehörigen sich über die aktuell zum Reisezeitraum gültigen Visa- und Einreisevorschriften für das Reiseland beim Auswärtigen Amt zu erkundigen.

14 Geltendmachung von Ansprüchen, Verbraucherstreitbeilegung

14.1
TRUE weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass TRUE nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte TRUE freiwillig daran teilnehmen, wird TRUE den Kunden informieren.
14.2
Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber TRUE geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Kunden auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich geltend zu machen.
14.3
Mitarbeiter der Leistungsträger oder der örtlichen Reiseleitung sowie Flug- und Schalterpersonal sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen nicht bevollmächtigt. Auch sind sie nicht berechtigt, Ansprüche im Namen von TRUE anzuerkennen.

15 Verjährung

15.1
Nach den § 651 c – f BGB verjähren die Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TRUE, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TRUE beruhen. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

16 Allgemeine Bestimmungen

16.1
Auf den Reisevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.2
Einzelheiten der Reise- und Hotelbeschreibung von TRUE entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Erkennbare Druck- und Preisdarstellungs- und Rechenfehler berechtigen TRUE zur Anfechtung ihrer Willenserklärung, die zum Abschuss des Reisevertrages geführt hat.
16.3
Mit der Veröffentlichung neuer Online-Angebote oder neuer Ausdrucke/Kataloge verlieren alle früheren Publikationen von TRUE über gleichlautende Ziele und Termine ihre Gültigkeit.
16.4
Der Kunde kann TRUE nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von TRUE gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder natürlichen Personen sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von
TRUE vereinbart, sofern diese AGB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von Geschäftsreisen für das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind. Gleiches gilt für Kunden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
16.5
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags oder der genannten übrigen Bedingungen zur Folge.

17 Datenschutzhinweis

17.1
Für die Angebote und damit zusammenhängenden Leistungen ist TRUE die verantwortliche Stelle im Sinne von Art, 4 Nr.7 DSGVO. Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist: T.r.u.e. America GmbH vertreten durch die Geschäftsführer Christin Stellwagen und Tamara V. Tömmers Hauptstr. 68 67126 Hochdorf-Assenheim

TRUE verarbeitet die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Dazu zählt insbesondere die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz, die Zweckmäßigkeit, die
Datenminimierung, die Richtigkeit der Verarbeitung, die Speicherbegrenzung als auch die Integrität und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten. Der Kunde hat diese Verpflichtungen allen von ihnen mit der Durchführung des Vertrages beauftragten Personen aufzuerlegen. Dies gilt auch bei einer etwaigen Verarbeitung durch Dritte, die ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt. Alle Beteiligten verpflichten sich auf Verlangen der jeweils anderen Partei deren Datenschutzbeauftragten gegenüber der Einhaltung dieser Verpflichtung in der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Form nachzuweisen.

Bezüglich der Informationspflichten nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung und für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten der Geschäftspartner von TRUE wird auf die Datenschutzerklärung von TRUE verwiesen. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz
und Datenschutzerklärung sind hier zu finde. 

Diese Reisebedingungen gelten für folgenden Reiseveranstalter:
T.r.u.e. America GmbH
vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Christin Stellwagen und Tamara V. Tömmers
Hauptstr. 68
67126 Hochdorf-Assenheim
Telefon: +49 (0) 6231 8379640
E-Mail: info@true-america.de
http://www.true-america.de

Handelsregister:
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 67673
Stand: Oktober 2021.